Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ANMELDUNG
Anmeldung ist jederzeit möglich
1.1 Gebühren
Siehe aktuelle Gebührentabelle unter www.musikschule-pow.de.
Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Musikschule vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
2. ORIENTIERUNGSPHASE
Vertragsbeginn ist immer der 1. oder 15. des Monats, in dem die erste Unterrichtsstunde stattgefunden hat. Der Vertrag kann fristlos bis zum Ende dieses ersten Monats, oder zum Ende des Folgemonats nach Unterzeichnung gekündigt werden. Hierbei werden nur die anteiligen Kosten der bis dahin möglichen Unterrichtsstunden berechnet.
2.1. Leihinstrument
Für die Dauer der Orientierungsphase kann in den meisten Fächern ein Instrument ausgeliehen werden.
3. UNTERRICHTSFORMEN
Der Unterricht findet als Einzel-, Partner- oder Gruppenunterricht und als Kurs statt. Bei Unterricht mit mehreren Schülern gelten angepasste Laufzeiten. (s. Kündigungstermine)
3.1. Wöchentlicher Unterricht
Der wöchentliche Instrumental- und Gesangsunterricht findet, außer in den gesetzlichen Schulferien und Feiertagen des Landes NRW, an mindestens 36 Terminen im Musikschuljahr statt. Das Musikschuljahr umfasst den Zeitraum vom 1. September bis 31. August.
3.2. Partnerunterricht 2 Teilnehmer
Der Unterrichtsvertrag für Partnerunterricht gilt für beide Schüler gleichermaßen. Kündigt ein Schüler, gilt diese Kündigung auch für den Partner.
3.3. Gruppenunterricht 3-6 Teilnehmer
Der Unterrichtsvertrag für Gruppenunterricht gilt für alle Schüler gleichermaßen. Kann aufgrund von Kündigungen der Gruppenunterricht nicht mehr aufrechterhalten werden, erlischt für alle Gruppenteilnehmer die Vertragsbindung. Eine eventuelle Änderung der Gruppenzusammenstellung bleibt POW! – nach Absprache – vorbehalten.
3.4. Kurse
Kurse haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Zu diesen Kursen gehören die Band- und Ensembleangebote, die Trommelgruppen sowie der Chor. Garantiert werden mindestens 36 Unterrichtstermine/Schuljahr.
Probezeit: Der Vertrag kann fristlos bis zum Ende des ersten Monats, oder zum Ende des Folgemonats nach Unterzeichnung gekündigt werden. Hierbei werden nur die anteiligen Kosten der bis dahin möglichen Unterrichtsstunden berechnet.
3.5. Musikalische Früherziehung
Die Kursdauer entspricht einem Schuljahr. Der Kurs startet jeweils am 01.09. eines Jahres und endet automatisch zum 31.08. des Folgejahres. In den NRW-Schulferien entfällt der Unterricht. Garantiert werden mindestens 36 Unterrichtstermine/Schuljahr. Außerordentlicher Kündigungstermin: mit 4 Wochen Frist zum 28.02.
3.6. Instrumentenkarussell - I-KARUS
Die Kursgebühr beträgt einmalig die im Vertrag genannte Summe und ist im Voraus zu entrichten. Für von den TeilnehmerInnen abgesagte oder versäumte Kurstermine ist POW! nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB). Die anteilige Gebühr wird nicht erstattet. Die Teilnahme am Kurs ist übertragbar; d.h. möchte ein/e TeilnehmerIn vor Ende des Kurses bzw. eines Kursabschnitts aussteigen, so ist dies möglich, wenn er/sie eine/n ErsatzteilnehmerIn stellt. Da es sich um einen Kurs von begrenzter Dauer bzw. eine einmalig gezahlte Kursgebühr handelt, ist eine Kündigung nicht erforderlich. Sollte der Kurs aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmendenzahl nicht zustande kommen, melden wir uns vor Kursbeginn. In diesem Fall entfällt die Teilnahmegebühr selbstverständlich in voller Höhe.
4. UNTERRICHTSABSAGE
4.1. Unterrichtsabsage Schüler
Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist der Lehrer nicht nachleistungspflichtig (§615 BGB). Die anteilige Gebühr kann nicht erstattet werden. Bei längerer Erkrankung des Schülers entfällt die Unterrichtsgebühr nach Ablauf einer Schutzfrist von vier Wochen. Der Musikschule ist dies schriftlich mit Einreichung eines Attestes mitzuteilen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Unterrichtstag und Zeit.
4.2. Unterrichtsabsage Lehrer
Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden innerhalb von 3 Monaten, auch von Vertretungslehrenden, nachgeholt. Die Lehrkraft benennt einen Nachholtermin. Nachholstunden finden in der Regel am Samstag oder an Ferienrandtagen statt. Eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühr ist nicht möglich.
5. ZAHLUNGSWEISE
Die Beiträge sind monatlich im voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die Musikschule berechtigt, dem oder der Schüler:in für jede Rücklastschrift 8,00 Euro zu berechnen.
6. KÜNDIGUNGSTERMINE
Einzel- und Partnerunterricht kann 4-mal jährlich, Gruppenunterricht 2-mal jährlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Bei einigen Kündigungsterminen müssen bereits erhaltene Jahres-Wochen-Stunden nachbezahlt werden
6.1. Einzel- und Partnerunterricht (2 Personen):
31.8., 30.11. und 28.2 ohne Nachzahlung, 31.5. Nachzahlung einer Monatsrate
6.2. Gruppenunterricht (ab 3 Personen):
31.10. ohne Nachzahlung, 31.3. Nachzahlung einer Monatsrate
6.3. Kurse und musikalische Früherziehung
Siehe 3.4. und 3.5.
7. HAFTUNG
Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Es besteht kein gesetzlicher Unfall-Deckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichts sowie auf dem Hin- und Rückweg haftet die Musikschule nicht. Schüler haften in Folge ihres Verhaltens für die der Musikschule zugefügten Schäden.
8. Änderungen der AGB / Änderungsvorbehalt
Die Musikschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.